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No-Show-Gebühren rechtssicher durchsetzen: Was in Deutschland, Österreich und der Schweiz erlaubt ist

No-Show-Gebühren rechtssicher durchsetzen: Was in Deutschland, Österreich und der Schweiz erlaubt ist

13. Mai 2026

Wichtiger rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung von No-Show-Gebühren hängt stets vom Einzelfall und den genauen Umständen ab. Für eine rechtssichere Ausgestaltung deiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Stornierungsrichtlinien wende dich bitte an einen Fachanwalt oder deinen zuständigen Branchenverband (z. B. DEHOGA oder WKO).

Der Albtraum an jedem ausgebuchten Wochenende: Die Tische sind liebevoll eingedeckt, das Personal steht bereit, frische und teure Zutaten sind vorbereitet – doch der Tisch für sechs Personen bleibt leer. Niemand ruft an, niemand sagt ab.

Solche No-Shows sind in der Gastronomie nicht nur ein Ärgernis, sondern ein massiver wirtschaftlicher Schaden. Die Margen sind oft knapp kalkuliert, und ein leerer Tisch, der nicht neu vergeben werden kann, reißt ein Loch in den Tagesumsatz. Immer mehr Gastronomen wehren sich dagegen und verlangen Ausfallgebühren. Doch darf man das einfach so? Und wenn ja, wie stellst du sicher, dass du rechtlich auf der sicheren Seite bist?

Von uns erfährst du, wie die Rechtslage in der DACH-Region aussieht und wie du No-Show-Gebühren mit den passenden digitalen Werkzeugen von Teburio in die Praxis umsetzt.

Die Rechtslage im DACH-Raum: Was ist eigentlich erlaubt?

Der Grundsatz ist in allen drei Ländern ähnlich: Eine Tischreservierung ist rechtlich gesehen ein verbindlicher Vertrag. Der Gastronom verpflichtet sich, den Tisch bereitzuhalten, und der Gast verpflichtet sich, zu erscheinen und Speisen oder Getränke abzunehmen. Kommt der Gast nicht, verletzt er diesen Vertrag. Die Details zur Durchsetzung unterscheiden sich jedoch leicht.

Rechtslage in Deutschland

In Deutschland kannst du bei einem Nichterscheinen grundsätzlich Schadensersatz verlangen. Da es in der Praxis jedoch sehr schwer ist, den exakten entgangenen Gewinn pro Tisch zu berechnen (z. B. weil Zutaten anderweitig verwendet werden konnten), arbeiten viele Restaurants mit einem sogenannten „pauschalierten Schadensersatz“.

  • Die Regel: Du darfst eine Pauschale (die No-Show-Gebühr) festlegen. Diese darf jedoch nicht höher sein als der Schaden, der in solchen Fällen typischerweise entsteht.
  • Die Ausnahme: Dem Gast muss vertraglich (in den AGB) ausdrücklich der Nachweis gestattet werden, dass dir gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (z. B. weil du den Tisch spontan an Walk-ins vergeben konntest).

Rechtslage in Österreich

In Österreich empfiehlt die Wirtschaftskammer (WKO) eine ähnliche Vorgehensweise. Eine Stornogebühr ist rechtlich zulässig, muss jedoch klar und transparent vereinbart werden.

  • Ersparte Aufwendungen: Auch hier gilt, dass du dir ersparte Aufwendungen anrechnen lassen musst. Wenn du das geplante Rinderfilet am nächsten Tag noch verkaufen kannst, verringert sich dein Schaden.
  • Keine versteckten Klauseln: Die Stornobedingungen dürfen für den Gast nicht überraschend kommen und müssen vor Abschluss der Reservierung deutlich sichtbar sein.

Rechtslage in der Schweiz

Das Schweizer Obligationenrecht (OR) bildet hier die Basis. Ein unentschuldigtes Fernbleiben trotz Reservation ist eine Vertragsverletzung.

  • Konventionalstrafe: In der Schweiz arbeiten viele Betriebe mit einer sogenannten Konventionalstrafe, die bei der Reservation vereinbart wird.
  • Einvernehmen: Der Gast muss dieser Bedingung zwingend zustimmen, bevor die Reservation gültig wird.

4 goldene Regeln für die rechtssichere Umsetzung

Damit deine Ausfallgebühr vor Gericht oder bei einem Streit mit dem Gast standhält, solltest du folgende Punkte beachten:

  1. Glasklare Kommunikation: Verstecke die Gebühren nicht im Kleingedruckten. Der Gast muss aktiv zustimmen, beispielsweise durch das Setzen eines Häkchens während der Online-Reservierung.
  2. Angemessene Höhe: Verlange keine utopischen Strafen. Beträge zwischen 10 und 50 Euro pro Person sind in der Regel durchsetzbar. Bei exklusiven Menüs kann es auch ein prozentualer Anteil des Menüpreises sein.
  3. Faire Stornierungsfristen: Biete dem Gast einen Ausweg. Definiere klar, bis wann eine kostenfreie Stornierung möglich ist (z. B. 24 Stunden vorher).
  4. Kulanz walten lassen: Wenn ein Gast anruft und einen echten Notfall oder plötzliche Krankheit meldet, solltest du kulant sein. Das stärkt die Kundenbindung weitaus mehr als eine stur eingeforderte Gebühr.

Von der Theorie zur Praxis: So schützt dich dein Reservierungssystem

Recht zu haben bedeutet nicht automatisch, auch Geld zu bekommen. Einem Gast, der nicht erschienen ist, eine Rechnung nach Hause zu schicken, ist mit hohem administrativem Aufwand verbunden und führt oft zu Diskussionen.

Hier kommt dein Teburio-System ins Spiel. Mit den richtigen Einstellungen löst du das Problem technisch und elegant, bevor es überhaupt entsteht:

1. Verbindlichkeit durch die Kreditkartengarantie

Der effektivste Weg, um No-Shows zu verhindern, ist die Hinterlegung eines Zahlungsmittels. Mit der Kreditkartengarantie ersparst du dir teure No-Shows deiner Gäste. Du kannst in Teburio ganz individuell festlegen, zu welchen Zeiten und ab wie vielen Personen eine Kreditkarte hinterlegt werden muss. Der Betrag wird dann vor der Reservierung lediglich autorisiert (einbehalten) und nach dem Besuch im Betrieb wieder freigegeben. Erscheint der Gast nicht, kannst du die Gebühr mit einem Klick einziehen.

Schutz vor No-Shows: Warum Kreditkarten wichtig sind

2. Vorauszahlungen für Events und Menüs

Wenn du ein teures Menü (z. B. an Silvester) oder einen Brunch anbietest, kannst du aus der Reservierung ein echtes Ticket machen. Mit der Vorauszahlung-Funktion kannst du einfach einen Betrag als Vorauszahlung zu einer Reservierung erheben. So hast du eine verbindliche Garantie, dass deine Gäste auch kommen bzw. eine Sicherheit, wenn sie ihre Reservierung nicht wahrnehmen.

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3. Pflichtfelder für rechtliche Sicherheit nutzen

Um deine Stornobedingungen rechtlich bindend zu hinterlegen, nutzt du in Teburio die Möglichkeit, deine eigenen AGB und No-Show-Regelungen direkt im System einzufügen. Diese Informationen werden dem Gast während des Reservierungsvorgangs angezeigt. Da die Pflichtangaben für alle Online-Reservierungen einheitlich gelten, stellst du sicher, dass jeder Gast – unabhängig von der Gruppengröße – über deine geltenden Konditionen informiert wird und diese mit der Buchung zur Kenntnis nimmt.

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No-Show-Gebühren sind im DACH-Raum längst kein Tabu mehr, sondern ein legitimes Mittel, um deinen Betrieb vor finanziellen Verlusten zu schützen. Wenn du die juristischen Rahmenbedingungen (Transparenz, Angemessenheit, Schadensnachweis) beachtest und die technischen Möglichkeiten von Teburio wie die Kreditkartengarantie nutzt, erziehst du deine Gäste zu mehr Verbindlichkeit.

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